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Recht und Vertragswesen

Sonntag, 23.11.2014, Rainer Trautz

Unternehmensgründer werden schon frühzeitig mit rechtlichen Fragen konfrontiert. So sind Kauf- und/oder Mietverträge zu schließen, möglicherweise sind auch schon Arbeitsverträge zu prüfen und Angebote auszuarbeiten.

Die folgenden Ausführungen können und sollen keine juristische Beratung ersetzen und geben nur allgemeine Hinweise ohne auf Einzelfälle einzugehen.

Sind AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) notwendig? Antwort darauf gibt beispielsweise die IHK

Welche Daten von Kunden und Geschäftspartnern dürfen gespeichert und verarbeitet werden? Dazu geben das BDSG, das TKG, das UWG und das SGB I Hinweise. Lesen Sie auch unseren aktuellen Newsletter.

Alles Fragen, die idealerweise im Vorfeld der Gründung geklärt werden.

Wichtig für den Gründer ist, dass er im Geschäftsleben nicht durch Verbraucherschutzbestimmungen geschützt ist. Das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) enthält viele Grundlagen zu Vertrags- und Schuldrecht. Kaufleute haben zusätzlich die strengeren Vorschriften des HGB (Handelsgesetzbuches) einzuhalten. Welche weiteren Gesetze (GmbH-Gesetz, Umweltschutzgesetze, Bundesdatenschutzgesetz etc.) zu beachten sind, muss im Einzelfall geprüft werden.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt im Internet die Seite www.gesetze-im-internet.de zur Verfügung. Hier sind alle relevanten Gesetze und Verordnungen jeweils komplett oder als einzelne Paragraphen kostenfrei downloadbar.

Auch wenn das hilft, sich erst einmal mit der Materie vertraut zu machen, ist jedem Gründer dringend zu raten, sich noch vor der Gründung von einem Juristen beraten zu lassen. Das zahlt sich schnell aus, wenn der erste Kunde versucht, sich um seine Zahlungspflicht zu drücken.

Ein rechtlicher Grundsatz ist, dass Verträge verbindlich sind und von den Vertragsparteien eingehalten werden müssen. Verträge können zwar regelmäßig mündlich geschlossen werden (ein paar Ausnahmen wie Ausbildungsverträge, Grundstücksverträge gibt es allerdings), es empfiehlt sich aber, sie in jedem Einzelfall schriftlich zu gestalten.

Ein Vertrag enthält mindestens Angaben zu

  • den Vertragsparteien,

  • dem Gegenstand des Vertrags, also den Produkten, Waren oder Leistungen,

  • der Laufzeit,

  • möglichen Kündigungsfristen,

  • Zahlungsbedingungen,

  • Lieferbedingungen und

  • Vertragsstrafen.

Gründer sollten sich intensiv damit beschäftigen, was passiert, wenn es Störungen bei der Abwicklung eines Vertrages gibt.

Die Störungen lassen sich in 4 Kategorien einteilen:

M angelhafte Lieferung (falsche Ware, schlechte Leistung, beschädigte Ware, …)

A nnahmeverzug (Ware oder Leistung wird nicht abgenommen)

L ieferverzug (Lieferung erfolgt nicht termingerecht)

Z ahlungsverzug (Zahlung erfolgt nicht termingerecht)

Dabei muss der Gründer darauf achten, dass zum Verzug ein kalendermäßig bestimmbares Datum gehört („zahlbar in 14 Tagen“ ist zu unbestimmt).

Wenn eine Störung auftaucht, kan der Betroffene letztlich aus 4 Reaktionen wählen:

W andlung (Rückabwicklung des Vertrags)

U mtausch (andere Ware oder Leistung)

M inderung (des vereinbarten Preises)

S chadenersatz

Sinnvolle Kombinationen (Wandlung und Schadenersatz o.ä.) sind dabei möglich.

Die Gründerzeiten beschäftigen sich in Heft 24 ausführlich mit dem Thema. 

Dieser Beitrag wurde am Sonntag, 23.11.2014 um 10:03 Uhr veröffentlicht und ist in den Kategorien Recht verfügbar. Sie können zu diesem Beitrag einen Kommentar hinterlassen.

 

 


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