Beiträge vom November 2016


Haftung bei der GmbH oder der UG

Mittwoch, 30.11.2016 von Rainer Trautz

Viele Gründer denken, dass sie mit der Gründung einer GmbH (oder einer UG „unternehmergeführten Gesellschaft“) die Haftung auf das Stammkapital begrenzen und so ihr Privatvermögen schützen können.

Wenn der Gründer als Gesellschafter auch die Aufgaben eines Geschäftsführers oder eines ‚faktischen Geschäftsführers‘ übernimmt, ist das allerdings ein Trugschluss. Denn es ist der Geschäftsführer, der in einer akuten Unternehmenskrise, aber auch im Routinegeschäft von Gläubigern und den Gesellschaftern persönlich in die Haftung genommen werden kann.

Wenn dann der Gesellschafter (Gründer) gleichzeitig Geschäftsführer ist, ist plötzlich nicht nur wieder das Privatvermögen des Gründers betroffen, die Haftung ist darüber hinaus noch … ganzen Artikel lesen »

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